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E-Mail-Automatisierung für Steuerberater: weniger Tipparbeit, mehr Zeit für Mandanten

Mandanten-Unterlagen aus E-Mails erfassen, Lohnverrechnungs-Zuarbeit vorbereiten, wiederkehrende Anfragen bearbeiten — KI übernimmt die Fleißarbeit, der Berufsträger behält die Kontrolle. Zugeschnitten auf den Kanzlei-Alltag und die berufsrechtliche Verschwiegenheit.

Kanzlei-Lösung im Aufbau · Zugang über Warteliste

Das Problem: Mandanten-Kommunikation frisst Kanzlei-Zeit

In jeder Kanzlei versickert ein erheblicher Teil des Tages in Aufgaben, die niemand als „Beratung" verbuchen würde: Belege aus Mandanten-Mails heraussuchen und abtippen, Unterlagen für die Lohnverrechnung zusammentragen, dieselben Rückfragen zum dritten Mal beantworten. Diese Arbeit ist notwendig, aber sie ist selten das, wofür Mandanten Ihre Expertise schätzen — und sie hält qualifizierte Mitarbeitende von der eigentlichen fachlichen Arbeit ab.

Genau hier setzt Automatisierung an: nicht bei der fachlichen Beurteilung, sondern bei der Zuarbeit davor.

Was sich automatisieren lässt

01

Unterlagen aus E-Mails erfassen

Belege, Rechnungen und Formulare aus Mandanten-Mails und Anhängen automatisch auslesen und strukturiert bereitstellen — statt sie einzeln abzutippen.

02

Lohnverrechnung vorbereiten

Wiederkehrende Zuarbeit für die monatliche Lohnverrechnung aus eingehenden Unterlagen vorstrukturieren — die Prüfung bleibt bei der Fachkraft.

03

Wiederkehrende Anfragen

Standardfragen von Mandanten erkennen, vorsortieren und mit Antwortentwürfen versehen, die ein Mensch nur noch freigibt.

Der thematische Kern dahinter — wie KI Daten aus E-Mails und Anhängen ausliest — steht ausführlich im Beitrag Daten aus E-Mails automatisch auslesen.

Verschwiegenheit & Datenschutz

Mandantendaten sind besonders sensibel — deshalb ist Kontrolle eingebaut, nicht optional

Die berufsrechtliche Verschwiegenheit ist in einer Kanzlei kein Nice-to-have, sondern die Geschäftsgrundlage. Eine Automatisierung, die das nicht respektiert, ist keine Option. Deshalb ist die Lösung von Grund auf darauf ausgelegt:

  • Verarbeitung in der EU — kein Drittlandtransfer, der gesondert gerechtfertigt werden müsste.
  • Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO — vertraglich geregelt, bevor die erste Mandanten-Mail verarbeitet wird.
  • Kein Modelltraining mit Kanzleidaten — Ihre Mandantendaten dienen ausschließlich Ihrer Verarbeitung.
  • Freigabeprinzip bei sensiblen Vorgängen — die KI bereitet vor, der Berufsträger verantwortet.

Die berufsrechtliche Bewertung im Einzelfall bleibt bei Ihnen und Ihrer Standesvertretung. Wir liefern die technische und datenschutzrechtliche Grundlage — die Details stehen im DSGVO-Leitfaden. Das ist eine sorgfältige Orientierung, kein Ersatz für eine anwaltliche oder berufsrechtliche Prüfung.

So läuft die Einführung ab

01

Erstgespräch & Anwendungsfall

Wir nehmen Ihren Kanzlei-Alltag auf und wählen gemeinsam einen ersten, klar abgegrenzten Anwendungsfall — meist die Unterlagenerfassung.

02

Datenschutz-Setup

AVV, Verarbeitungsort und Zugriffsrechte werden geklärt, bevor echte Mandantendaten fließen.

03

Pilot mit Freigabe

Die KI arbeitet zu, Ihr Team prüft und gibt frei. So sehen Sie den Nutzen, ohne die Kontrolle abzugeben.

04

Schrittweiser Ausbau

Läuft der erste Fall, kommen weitere dazu — im Tempo der Kanzlei, nicht auf einen Schlag.

Kostenlos · unverbindlich

Warteliste sichern & Erstgespräch bekommen

Wir bauen die Kanzlei-Lösung gerade. Tragen Sie sich ein, und wir melden uns für ein unverbindliches Erstgespräch — in dem wir Ihren konkreten Kanzlei-Alltag aufnehmen und ehrlich sagen, was heute schon geht und was noch nicht.

Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Bitte geben Sie Ihre Kanzlei ein.

Bitte stimmen Sie der Datenverarbeitung zu.

Danke — Sie stehen auf der Warteliste.

Wir melden uns innerhalb weniger Werktage für ein unverbindliches Erstgespräch. Wenn es schneller gehen soll: direkt einen Termin buchen.

Fragen

Häufig gestellte Fragen

Ist das mit der berufsrechtlichen Verschwiegenheit vereinbar?
Sie kann es sein, wenn die Verarbeitung so aufgesetzt ist, dass Mandantendaten die kontrollierte Umgebung nicht unkontrolliert verlassen. Entscheidend sind ein AVV nach Art. 28 DSGVO, ein geklärter Verarbeitungsort, der Ausschluss von Modelltraining mit Kanzleidaten und ein Freigabeprinzip bei sensiblen Vorgängen. Die berufsrechtliche Bewertung im Einzelfall bleibt Sache der Kanzlei und ihrer Standesvertretung.
Was lässt sich in einer Steuerkanzlei überhaupt automatisieren?
Vor allem drei Bereiche: das Erfassen von Mandanten-Unterlagen aus E-Mails und Anhängen, die Vorbereitung wiederkehrender Lohnverrechnungs-Zuarbeit und die Bearbeitung wiederkehrender Mandantenanfragen. Nicht automatisiert werden die fachliche Beurteilung und die Freigabe — die bleiben beim Berufsträger.
Ist das Produkt schon verfügbar?
Die Kanzlei-Lösung ist derzeit im Aufbau. Über die Warteliste sichern Sie sich einen frühen Zugang und ein unverbindliches Erstgespräch, in dem wir Ihren konkreten Kanzlei-Alltag aufnehmen.
Wo werden die Mandantendaten verarbeitet?
Die Lösung wird auf Datenhoheit ausgelegt: Verarbeitung in der EU, AVV nach Art. 28 DSGVO und kein Training fremder Modelle mit Ihren Daten. Die genauen technischen Details stimmen wir pro Kanzlei ab.
Brauchen wir dafür internes IT-Wissen?
Nein. Die Einführung wird begleitet. Was es braucht, ist eine Ansprechperson in der Kanzlei und die Bereitschaft, einen ersten klar abgegrenzten Anwendungsfall gemeinsam zu definieren.